Förderung für Einstellungen von jungen Hochschulabsolventen und benachteiligten Personen
Das ESF - Amt der Autonomen Provinz Bozen stellt für Einstellungen für junge Hochschulabsolventen und benachteiligten Personen Förderungen in Höhe von insgesamt 6.000.000 Euro zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Die Firma hält die De-Minimis-Regelung ein
Der betroffene Mitarbeiter wird ab 31.07.2018 bis 28.02.2019 eingestellt
Der Arbeitssitz befindet sich in der Autonomen Provinz Bozen
Die Förderung beträgt maximal 25.000 Euro pro Einstellung
Die Ansuchen können Sie mit SPID nach Einstellung des Mitarbeiters bis einschließlich 28.02.2019 über das System CoheMon eingeben. Die Anträge werden chronologisch vom Amt bearbeitet.
Sind Sie interessiert?
Dann melden Sie sich bei uns, wir senden Ihnen gerne genauere Informationen zu.
Voraussetzungen:
Die Firma hält die De-Minimis-Regelung ein
Der betroffene Mitarbeiter wird ab 31.07.2018 bis 28.02.2019 eingestellt
Der Arbeitssitz befindet sich in der Autonomen Provinz Bozen
Die Förderung beträgt maximal 25.000 Euro pro Einstellung
Die Ansuchen können Sie mit SPID nach Einstellung des Mitarbeiters bis einschließlich 28.02.2019 über das System CoheMon eingeben. Die Anträge werden chronologisch vom Amt bearbeitet.
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