Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen
Im Amtsblatt der Republik ist das Dekret veröffentlicht worden, welches die finanzielle Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen festlegt. Die Förderung kann von jenen Betrieben beantragt werden, welche sog. prekäre Arbeitsverhältnisse (befristete Verträge, Projektarbeit, Stille Gesellschaft) in Verträge auf unbestimmte Zeit umwandeln oder Jugendliche bis 29 Jahren bzw. Frauen jeden Alters mit einem Vertrag auf bestimmte Zeit mit einer Dauer von mindestens 12 Monaten einstellen. Der Antrag erfolgt über die Homepage des NISF/INPS. Die Förderung läuft bis 31.03.2013