Fälligkeitstermin Invalidenmeldung verlängert
Mit einer Mitteilung vom 14.12.2011 hat das Arbeitsministerium den Fälligkeitstermin für die Invalidenmeldung bis zum 15.02.2012 verlängert. Grund hierfür ist die Neuerung im Bereich der Kompensationsmöglichkeit von Pflichteinstellungen bei Betrieben mit mehreren Niederlassungen und der damit zusammenhängenden Änderungen in der Meldung, welche das Ministerium noch vorzunehmen hat.
(Nota Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali 14/12/2011, n. 5909)
(Nota Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali 14/12/2011, n. 5909)