Fälligkeiten an Feiertagen oder Samstagen
Alle Fälligkeiten für Einzahlungen und andere Pflichten des Steuerzahlers, welche auf einen Samstag oder Feiertag fallen, sind auf den folgenden Arbeitstag verschoben.
(Decreto Sviluppo - Legge n. 106 del 12 luglio 2011, Art. 7)
(Decreto Sviluppo - Legge n. 106 del 12 luglio 2011, Art. 7)