Fälligkeit Zahlung INAIL-Prämie
Innerhalb 16.02.2015 muss die INAIL-Prämie bezahlt werden. Bei der Berechnung der Prämie kann die vom Stabilitätsgesetz 2014 vorgesehene Reduzierung angewandt werden. Für die Ausgleichszahlung von 2014 beträgt die Reduzierung 14,17%, für die Vorauszahlung 2015 sind es 15,38%.