Ersatzsteuer 10% auf Nachtarbeit und Überstunden
Die Agentur der Einnahmen hat zwei Rundschreiben zum Thema Ersatzsteuer auf Nachtarbeit und Überstunden veröffentlicht. Vergütungen, welche 2008 und 2009 normal besteuert wurden, die aber nach den neuesten Auslegungen ersatzbesteuert werden können, müssen vom Arbeitgeber auf dem Mod. CUD 2011 angeführt werden. Der Arbeitnehmer hat somit die Möglichkeit, mit der Steuererklärung 2011 die Besteuerung richtig zu stellen und die zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen. (Rundschreiben Nr. 48/E vom 27.09.2010)
Außerdem stellt die Agentur der Einnahme klar, dass die Ersatzsteuer von 10% auch auf Überstunden anwendbar ist, unter der Voraussetzung, dass diese zur Produktivitäts- bzw. Effizienzsteigerung im Betrieb beitragen. Diese Steigerung muss allerdings dokumentiert sein. (Rundschreiben Nr. 47/E vom 27.09.2010)
Außerdem stellt die Agentur der Einnahme klar, dass die Ersatzsteuer von 10% auch auf Überstunden anwendbar ist, unter der Voraussetzung, dass diese zur Produktivitäts- bzw. Effizienzsteigerung im Betrieb beitragen. Diese Steigerung muss allerdings dokumentiert sein. (Rundschreiben Nr. 47/E vom 27.09.2010)