Ersatzbesteuerung (Detassazione) Produktionspraemien 2014
Im Amtsblatt der Republik vom 29.04.2014 wurden die Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung der Ersatzbesteuerung (Detassazione) im Jahr 2014 veröffentlicht. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Ersatzsteuer von 10% sind gleich geblieben wie 2013, d .h. es benötigt entweder ein Abkommen auf provinzialer Ebene oder ein Betriebsabkommen, um Produktionsprämien oder andere Lohnelemente der Ersatzsteuer unterwerfen zu können. Einzige Änderung im Vergleich zu 2013 ist die Höchstgrenze des Einkommens, welches der Ersatzsteuer unterworfen werden kann: diese beläuft sich für 2014 auf 3.000,00 Euro (2013: 2.500,00 Euro).