Ersatzbesteuerung (Detassazione) für Produktionspraemien
Die Agentur der Einnahmen hat ein Rundschreiben zur Ersatzbesteuerung 2013 veröffentlicht. Hier die wichtigsten Punkte:
Nur Arbeitnehmer, welche im Jahr 2012 ein Einkommen von höchstens 40.000 Euro hatten, haben Anrecht auf die Ersatzbesteuerung. Bei der Ermittlung des Einkommens muss sowohl das normal besteuerte Einkommen als auch jene Summen, welche der Ersatzsteuer unterworfen wurden, berücksichtigt werden. Neben dem Einkommen aus lohnabhängiger Tätigkeit zählt z. B. auch das Renteneinkommen. Einkommen, welches getrennt besteuert wurde (z. B. Nachzahlungen) und Einkommen aus freier Mitarbeit (z. B. Projektarbeit) muss nicht berücksichtigt werden.
Die Ersatzbesteuerung von 10% kann auf einen Höchstbetrag von 2.500 Euro (Steuergrundlage) angewandt werden.
Die begünstigte Besteuerung wird vom Arbeitgeber automatisch angewandt, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr 2012 bei ihm beschäftigt war. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitnehmer mitteilen, wie hoch sein Einkommen 2012 war.
Die Ersatzbesteuerung kann auf Produktionsprämien angewandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Betriebsabkommen oder ein territoriales Abkommen vorhanden ist, wo die Kriterien bzw. Indikatoren für die Produktionssteigerung festgelegt sind. Das Abkommen muss, innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung, beim Arbeitsinspektorat hinterlegt werden.
Nur Arbeitnehmer, welche im Jahr 2012 ein Einkommen von höchstens 40.000 Euro hatten, haben Anrecht auf die Ersatzbesteuerung. Bei der Ermittlung des Einkommens muss sowohl das normal besteuerte Einkommen als auch jene Summen, welche der Ersatzsteuer unterworfen wurden, berücksichtigt werden. Neben dem Einkommen aus lohnabhängiger Tätigkeit zählt z. B. auch das Renteneinkommen. Einkommen, welches getrennt besteuert wurde (z. B. Nachzahlungen) und Einkommen aus freier Mitarbeit (z. B. Projektarbeit) muss nicht berücksichtigt werden.
Die Ersatzbesteuerung von 10% kann auf einen Höchstbetrag von 2.500 Euro (Steuergrundlage) angewandt werden.
Die begünstigte Besteuerung wird vom Arbeitgeber automatisch angewandt, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr 2012 bei ihm beschäftigt war. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitnehmer mitteilen, wie hoch sein Einkommen 2012 war.
Die Ersatzbesteuerung kann auf Produktionsprämien angewandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Betriebsabkommen oder ein territoriales Abkommen vorhanden ist, wo die Kriterien bzw. Indikatoren für die Produktionssteigerung festgelegt sind. Das Abkommen muss, innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung, beim Arbeitsinspektorat hinterlegt werden.