Ersatz Mutterschaft - Unterbrechung zwischen zwei Verträgen
Wenn eine Person als Ersatz Mutterschaft für zwei verschiedene Arbeitnehmerinnen eingestellt wird, dann muss zwischen den beiden Verträgen nicht die Unterbrechung von 60 bzw. 90 Tagen eingehalten werden. Das heißt, wenn der erste Vertrag ausläuft, weil die eine Arbeitnehmerin aus der Mutterschaft zurück kommt, kann gleich der neue Vertrag für den Ersatz der anderen Arbeitnehmerin abgeschlossen werden.