Erhöhung des gesetzlichen Zinssatzes ab Januar 2018
Ab 01.01.2018 wird der gesetzliche Zinssatz von 0,10% auf 0,30% erhöht. Dies wirkt sich unter anderem auf die Zinsberechnung bei der freiwilligen Berichtigung („ravvedimento operoso“) für verspätete Einzahlungen von Lohnsteuern aus.