Entlohnung mit Wertgutscheinen ("voucher") bei Arbeitnehmern in Lohnausgleich
Mit dem Rundschreiben Nr. 130/2010 hat das NISF/INFS klar gestellt, dass bei Arbeitnehmern, die während des Lohnausgleichs eine Nebentätigkeit mit Wertgutscheinen ausführen, keine Gutschrift bei der Getrennten Pensionskasse erfolgt. Der Anteil des Wertgutscheins, der normalerweise an die Getrennte Pensionskasse eingezahlt wird, geht in diesem Fall an jene Verwaltung, welche die figurative Anrechnung des Zeitraums des Lohnausgleichs übernimmt.