Entlassung aus disziplinären Gründen - Beanstandung sofort aussprechen
Das Kassationsgericht hat kürzlich eine Entlassung als ungerechtfertigt eingestuft, weil das Vergehen des Arbeitnehmers nicht umgehend beanstandet wurde. Eine verspätete Beanstandung könnte lt. Kassationsgericht bedeuten, dass der Arbeitgeber kein Interesse daran hat, sein Recht zu Disziplinarmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Außerdem wird betont, dass sich der Arbeitnehmer bei einer umgehenden Beanstandung noch besser an den Vorfall erinnert und somit seine Rechtfertigung besser vorbereiten kann.
(Corte di Cassazione, sentenza 24/01/2013 n. 1693)
(Corte di Cassazione, sentenza 24/01/2013 n. 1693)