Elektronische Zigarette im Betrieb
Das Arbeitsministerium hat mitgeteilt, dass für die elektronische Zigarette nicht das, vom Gesetz 3/2013 vorgesehene Rauchverbot gilt. Der Arbeitgeber kann allerdings den Gebrauch dieser Zigaretten im Betrieb verbieten. Sollte dies nicht geschehen, ist der Gebrauch nur nach vorheriger Risikobewertung zulässig. (Ministero del Lavoro, interpello n. 15/2013)