Eintragung INPS der Gesellschafter von GmbH's
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 78 vom 31.05.2010 wurden die Zweifel bezüglich der Versicherungspflicht von Gesellschaftern von GmbH's beseitigt. Laut Artikel 12, Absatz 11, sind die Gesellschafter von GmbH's, die vorwiegend und gewöhnlich im Unternehmen tätig sind, verpflichtet, sich in die Kaufleuteversicherung einzutragen. Erhalten sie ein Verwalterhonorar müssen sie auch in die Getrennte Pensionskasse eingetragen werden.