Einstellung von Arbeitnehmern aus der Mobilitätsliste
Das Arbeitsministerium eine Klarstellung im Bezug auf die Beitragsbegünstigungen bei Einstellung von Arbeitnehmern aus der Mobilitätsliste (Einstellung auf Zeit oder sofortige Einstellung auf unbestimmte Zeit) veröffentlicht. Es wird betont, dass ein Arbeitgeber nicht beide Begünstigungen in Anspruch nehmen kann, wenn er ein und den selben Arbeitnehmer zuerst auf bestimmte Zeit beschäftigt und daraufhin noch einmal auf unbestimmte Zeit einstellt. Es muss von vornherein entschieden werden, welche Beitragsbegünstigung man beanspruchen will.
(Ministero del Lavoro, risposta ad interpello n. 11/2011)
(Ministero del Lavoro, risposta ad interpello n. 11/2011)