Einschreibung in die Mobilitätsliste
Das INPS hat in einem eigenen Rundschreiben alle Neuerungen zu den Beitragszahlungen 2013 veröffentlicht. Zu den wichtigsten Neuheiten zählt, dass für Arbeitnehmer, die in der "regionale Mobilitätsliste" eingetragen sind, keine Beitragsreduzierungen mehr beantragt werden kann. Es ist ab 2013 auch nicht mehr möglich sich in diese Listen einzutragen.
(INPS, Rundschreiben Nr. 13 vom 28.01.2013)
(INPS, Rundschreiben Nr. 13 vom 28.01.2013)