Einschreibung in die Arbeitslosenlisten auch online
Arbeitslose Personen haben die Möglichkeit, sich mittels eines online-Dienstes in die Arbeitslosenlisten einzutragen, ohne sich persönlich an ein Arbeitsvermittlungszentrum wenden zu müssen. Der Zugang erfolgt über die Internetseite der Abteilung Arbeit. Für die Nutzung des Dienstes benötigt man einen zertifizierten eGov-Account (entweder über die Bürgerkarte Südtirol oder über einen zertifizierten Benutzernamen..
Die Einschreibung selbst ist einfach gestaltet und besteht nach erfolgtem Zugang in der Eingabe von Daten zum Studientitel und zum Berufswunsch. Saisonarbeitslose (also Personen, die zuletzt einen saisonalen Arbeitsvertrag im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft hatten) müssen zudem noch die Daten zum letzten Arbeitgeber bestätigen und angeben, ob sie bereits eine Arbeitszusage für die nächste Saison haben. Nach Abschluss der Einschreibung kann die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Bestätigung ausdrucken, die den Arbeitslosenstatus bestätigt. Auf dieser Bestätigung sind alle weiteren Informationen enthalten, welche die arbeitslose Person beachten muss. Alle arbeitslosen italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger können den Online-Dienst in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 16 und höchstens 65 Jahre alt sind. Für Nicht-EU-Bürger ist der online-Dienst nicht zugänglich, da für die Eintragung die Überprüfung der Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist.
Weitere Informationen unter www.provinz.bz.it/arbeit
Die Einschreibung selbst ist einfach gestaltet und besteht nach erfolgtem Zugang in der Eingabe von Daten zum Studientitel und zum Berufswunsch. Saisonarbeitslose (also Personen, die zuletzt einen saisonalen Arbeitsvertrag im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft hatten) müssen zudem noch die Daten zum letzten Arbeitgeber bestätigen und angeben, ob sie bereits eine Arbeitszusage für die nächste Saison haben. Nach Abschluss der Einschreibung kann die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Bestätigung ausdrucken, die den Arbeitslosenstatus bestätigt. Auf dieser Bestätigung sind alle weiteren Informationen enthalten, welche die arbeitslose Person beachten muss. Alle arbeitslosen italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger können den Online-Dienst in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 16 und höchstens 65 Jahre alt sind. Für Nicht-EU-Bürger ist der online-Dienst nicht zugänglich, da für die Eintragung die Überprüfung der Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist.
Weitere Informationen unter www.provinz.bz.it/arbeit