Einschreibung in die Arbeitslosenlisten auch online - wichtige Ergänzung
Achtung im Zusammenhang mit unserem Bericht in der letzten Ausgabe des Elasberater vom Dezember 2013 ist es uns noch wichtig darauf hinzuweisen, dass Arbeitnehmer, welche sich online in die Arbeitslosenlisten eintragen, und nicht aus Saisons bedingten Gründen entlassen wurden, innerhalb von 30 Tagen nach der Online-Registrierung noch beim jeweiligen Arbeitsamt direkt und ohne Einladung vorstellig werden müssen. Das Unterlassen dieses Ämtergangs führt zur Streichung aus den Arbeitslosenlisten und damit zum Verlust des Arbeitslosengeldes. Diese Information ist auch in den Anleitungen und Anweisungen des Programmes enthalten.