Einkommensunterstützung - Figurative Beiträge bei Annahme einer Arbeit mit geringerer Entlohnung
Versuchshalber wurde für 2010 die Anerkennung von figurativen Beiträgen für bestimmte Empfänger von einkommensunterstützenden Maßnahmen eingeführt. Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren, die einkommensunterstützende Maßnahmen beziehen und ein neue Arbeit annehmen, wo die Einstufung mindestens 20% niedriger ist als beim vorhergehenden Arbeitsverhältnis, bekommen figurative Beiträge gutgeschrieben. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus der Differenz zwischen der normalen Entlohnung lt. Einstufung des vorhergehenden Arbeitsverhältnis und der effektiven Entlohnung bei der neuen Beschäftigung. Um diese Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss innerhalb 31.12.2010 ein Antrag an das NISF/INPS gestellt werden.
(Decreto 30/7/2010, G.U. 03/11/2010, n. 257)
(Decreto 30/7/2010, G.U. 03/11/2010, n. 257)