Einheitslohnbuch (LUL) - ungetreue Aufzeichnung
Laut Arbeitsministerium handelt es sich um ungetreue Aufzeichnungen im Einheitslohnbuch, wenn die effektive Arbeitszeit bzw. Entlohnung nicht dem entsprechen, was im Einheitslohnbuch eingetragen wurde.
Die ungetreue Aufzeichnung im Einheitslohnbuch wird mit einer Strafe von 150 bis 1.500 Euro geahndet, und erhöht sich auf 500 bis 3.000 Euro wenn mehr als 10 Arbeitnehmer betroffen sind.
(Ministero del lavoro e delle politiche sociali, Interpello 13/12/2011, n. 37)
Die ungetreue Aufzeichnung im Einheitslohnbuch wird mit einer Strafe von 150 bis 1.500 Euro geahndet, und erhöht sich auf 500 bis 3.000 Euro wenn mehr als 10 Arbeitnehmer betroffen sind.
(Ministero del lavoro e delle politiche sociali, Interpello 13/12/2011, n. 37)