Einheitliche Bescheinigung Modell CU 2015
Der Gesetzgeber sieht für das Jahr 2015 eine Erweiterung der "Einheitlichen Steuerbescheinigung" (Vordruck CU) und wichtige Neuerungen vor.
Der neue Vordruck dient auch als Bescheinigung der Einkünfte und Steuerrückbehalte für freiberufliche Leistungen. Betroffen sind Honorare und Rechnungen von Notaren, Rechtsanwälten, Geometern, Wirtschafts- und Steuerberatern, Vertretern und gelegentlich freien Mitarbeitern (Einzahlungskodex 1040 bzw. 1038).
Zusätzlich ist die "Einheitliche Bescheinigung" innerhalb 7. März telematisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln
Sind Sie daran interessiert, dass ELAS für Sie diese Pflicht erfüllt? Wenn ja, bitte senden Sie uns INNERHALB 13. Februar 2015 die Rechnungen und Honorarnoten ihrer Freiberufler, Notare, Rechtsanwälte, Geometer, Wirtschafts- und Steuerberater, Vertreter und gelegentlicher freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Moment sind noch keine Verlängerungen des Fälligkeitstermins 07.März 2015 (bzw. 09.03.2015) und der damit verbundenen Strafen (100,00 € pro Arbeitnehmer und Freiberufler) im Zusammenhang mit verspäteten Abgaben in Aussicht.
Der neue Vordruck dient auch als Bescheinigung der Einkünfte und Steuerrückbehalte für freiberufliche Leistungen. Betroffen sind Honorare und Rechnungen von Notaren, Rechtsanwälten, Geometern, Wirtschafts- und Steuerberatern, Vertretern und gelegentlich freien Mitarbeitern (Einzahlungskodex 1040 bzw. 1038).
Zusätzlich ist die "Einheitliche Bescheinigung" innerhalb 7. März telematisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln
Sind Sie daran interessiert, dass ELAS für Sie diese Pflicht erfüllt? Wenn ja, bitte senden Sie uns INNERHALB 13. Februar 2015 die Rechnungen und Honorarnoten ihrer Freiberufler, Notare, Rechtsanwälte, Geometer, Wirtschafts- und Steuerberater, Vertreter und gelegentlicher freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Moment sind noch keine Verlängerungen des Fälligkeitstermins 07.März 2015 (bzw. 09.03.2015) und der damit verbundenen Strafen (100,00 € pro Arbeitnehmer und Freiberufler) im Zusammenhang mit verspäteten Abgaben in Aussicht.