Drogentests
Ab 21. Januar 2011 müssen alle Arbeitnehmer, die eine für sich selbst oder für Dritte risikoreiche Arbeit durchführen, den periodischen Drogentests unterzogen werden. Diese werden vom jeweiligen Betriebsarzt durchgeführt. Bei positivem Testergebnis kann eine zeitweilige Untauglichkeit zur Ausübung der Risikotätigkeit ausgesprochen werden, was empfindliche finanzielle Folgen (Lohnausfall) für den Arbeitnehmer haben kann.