Detassazione - Sanierung verlängert
Die Ersatzsteuer von 10%, welche in den Monaten Jänner und Februar ohne entsprechendes betriebliches oder territoriales Einkommen angewandt wurde, muss saniert werden. Die Fälligkeit für die Bezahlung der Steuerdifferenz, ohne Berechnung von Strafen, war ursprünglich auf 01.08.2011 festgelegt. Die Agentur der Einnahmen hat diese Fälligkeit nun mit dem Rundschreiben Nr. 36/E auf den 16. Dezember verschoben.