Dekret zur Arbeitsmarktreform - Änderungen Senat
Im Rahmen der Gesetzesumwandlung des Dekrets zur Arbeitsmarktreform (Gesetzesdekret 34/2014) wurden im Senat folgende Änderungen genehmigt:
Vertrag auf bestimmte Zeit:
die Anzahl der möglichen Verlängerungen wurde von 8 auf 5 reduziert
bei Überschreitung der vorgesehene Höchstgrenze an Verträgen auf Zeit (20% der Mitarbeiteranzahl) droht dem Betrieb nicht mehr die Umwandlung auf unbestimmte Zeit, sondern eine Geldstrafe
Lehrlingswesen:
schriftliche Form des Ausbildungsplanes ist verpflichtend
saisonale Lehrverträge sind wieder möglich, sofern die betreffende Region/Provinz ein duales Ausbildungsmodell vorsieht
Vertrag auf bestimmte Zeit:
die Anzahl der möglichen Verlängerungen wurde von 8 auf 5 reduziert
bei Überschreitung der vorgesehene Höchstgrenze an Verträgen auf Zeit (20% der Mitarbeiteranzahl) droht dem Betrieb nicht mehr die Umwandlung auf unbestimmte Zeit, sondern eine Geldstrafe
Lehrlingswesen:
schriftliche Form des Ausbildungsplanes ist verpflichtend
saisonale Lehrverträge sind wieder möglich, sofern die betreffende Region/Provinz ein duales Ausbildungsmodell vorsieht