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Dekret Transparenz

Mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt tritt das gesetzesvertretende Dekret Nr. 104/2022 am 13.08.2022 in Kraft, welches in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie Nr. 2019/1152 neue Pflichten für Arbeitgeber beim Abschluss von Arbeitsverträgen einführt.

Ziel der Richtlinie ist es, mehr Transparenz für Arbeitnehmer zu schaffen. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, alle wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass Informationen wie z. B. die Dauer der Probezeit, die Ausbildung, den Urlaub, die Festlegung der normalen Arbeitszeit und die Konditionen für Überstunden und deren Zuschläge im Arbeitsvertrag oder in zusätzlichen Schreiben detailliert mitgeteilt werden müssen. Alle verpflichtenden Informationen müssen dem Arbeitnehmer in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann in Papier- oder elektronischer Form erfolgen und im Falle von Kontrollen als Beweismittel aufbewahrt werden.

Da es sich hierbei um einen bürokratischen Mehraufwand für Arbeitgeber handelt, hat die Kammer der Arbeitsrechtsberater bereits beim Arbeitsministerium interveniert, damit diese Regelung abgeändert und aufgehoben wird.
Wir werden Sie daher in den kommenden Tagen über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren und Sie über alle vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen auf dem Laufenden halten.
 
 
 
 
03.08.2022
Elas Admin