Dekret "Milleproroghe"
Das Dekret "Milleproroghe" wurde in ein Gesetz umgewandelt und enthält u. a. folgende Bestimmungen:
auch für 2012 ist es für Nicht-Ansässige möglich, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder zu beanspruchen
Grenzpendler, also Personen, die in Italien wohnen und täglich ins benachbarte Ausland zur Arbeit pendeln, können die Steuergrundlage im Jahr 2012 um 6.700 Euro vermindern (nicht mehr wie vorher 8.000 Euro)
auch für 2012 ist es für Nicht-Ansässige möglich, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder zu beanspruchen
Grenzpendler, also Personen, die in Italien wohnen und täglich ins benachbarte Ausland zur Arbeit pendeln, können die Steuergrundlage im Jahr 2012 um 6.700 Euro vermindern (nicht mehr wie vorher 8.000 Euro)