Coronavirus - Schließung von Baustellen in der Provinz Bozen
Mit einer erneuten Verordnung hat Landeshauptmann Kompatscher am 13.03.2020 die vorübergehende Schließung von Baustellen verfügt. Von der Schließung ausgenommen sind Bauarbeiten, die nötig sind, um die Erbringung von grundlegenden öffentlichen Diensten für die Bevölkerung zu gewährleisten, bzw. um beschädigte Strukturen oder Anlagen wiederherzustellen, sowie alle Wartungs- und Installationsarbeiten und kleine Bauarbeiten. Es muss aber in jedem Fall die Einhaltung der vorgeschrieben Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus gewährleistet sein und es dürfen maximal fünf Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend sein.
Betriebe, die aufgrund dieser Verordnung die Arbeitstätigkeit ganz oder teilweise aussetzen müssen, können um Lohnausgleich oder andere soziale Abfederungsmaßnahmen ansuchen. Wenn Sie diese beantragen möchten oder Fragen dazu haben, können Sie sich ab Montag bei uns melden. Wir erinnern daran, dass unsere Büros zur Zeit für den Parteienverkehr geschlossen sind. Sie erreichen uns telefonisch oder per e-mail.
Betriebe, die aufgrund dieser Verordnung die Arbeitstätigkeit ganz oder teilweise aussetzen müssen, können um Lohnausgleich oder andere soziale Abfederungsmaßnahmen ansuchen. Wenn Sie diese beantragen möchten oder Fragen dazu haben, können Sie sich ab Montag bei uns melden. Wir erinnern daran, dass unsere Büros zur Zeit für den Parteienverkehr geschlossen sind. Sie erreichen uns telefonisch oder per e-mail.