Bonus - Neueinstellungen
Im Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2016 wird der Bonus bei Neueinstellung auf unbestimmte Zeit wieder vorgeschlagen. Die Begünstigung besteht aus einer zweijährigen Reduzierung der Beiträge im Ausmaß von 40% bis zu einem maximalen jährlichen Betrag von Euro 3.250,00.