Bonus für die Anstellung von jungen Eltern
Mit dem Rundschreiben Nr. 115/2011 hat das NISF/INPS mitgeteilt, dass einen Datenbank gegründet wurde, in der sich junge Eltern eintragen können. Arbeitgeber, die Personen aus dieser Liste auf unbestimmte Zeit (auch Teilzeit) einstellen, bekommen einen Bonus von 5.000 Euro (für maximal fünf Arbeitnehmer). Der Bonus steht auch bei einer Umwandlung eines Vertrages von bestimmter auf unbestimmter Zeit zu.
In die Datenbank können sich Personen eintragen lassen, die höchstens 35 Jahre alt sind, minderjährige Kinder haben und als Arbeitnehmer auf bestimmte Zeit, Leiharbeiter, Arbeitnehmer auf Abruf, Projektmitarbeiter, gelegentliche Mitarbeiter oder mit einem Eingliederungsvertrag beschäftigt sind. Eintragen können sich auch jene Personen, die eine der eben genannten Tätigkeiten verloren haben und arbeitslos sind. Die Eintragung kann nur online beantragt werden.
In die Datenbank können sich Personen eintragen lassen, die höchstens 35 Jahre alt sind, minderjährige Kinder haben und als Arbeitnehmer auf bestimmte Zeit, Leiharbeiter, Arbeitnehmer auf Abruf, Projektmitarbeiter, gelegentliche Mitarbeiter oder mit einem Eingliederungsvertrag beschäftigt sind. Eintragen können sich auch jene Personen, die eine der eben genannten Tätigkeiten verloren haben und arbeitslos sind. Die Eintragung kann nur online beantragt werden.