"Black list" für Co.Co.Co
Das Arbeitsministerium hat mit dem Rundschreiben Nr. 29/2012 eine Liste von Tätigkeiten veröffentlicht, welche nicht mit einem Projektvertrag kompatibel sind. Es handelt sich u.a. um folgende Tätigkeiten: Baristen und Kellner, Reinigungskräfte, Fahrschullehre, usw. In diesen Fällen wird der Projektvertrag als ungültig erachtet und der Mitarbeiter als lohnabhängiger Arbeitnehmer eingestuft.