Bewertung Arbeitsbedingter Stress - Präzisierung zum In-Kraft-Treten der neuen Pflicht
Am 01.08.2010 tritt, wie bereits mitgeteilt, die Pflicht zur Bewertung des arbeitsbedingten Stresses in Kraft. Für die Öffentliche Verwaltung gilt ein Aufschub bis 31.12.2010 (Gesetzesdekret Nr. 78/2010). Die Haushaltskommission des Senats hat nun einen Abänderungsantrag verabschiedet, welcher diesen Aufschub auch auf die privaten Arbeitgeber ausweitet. Jedoch gilt, wie für alle Abänderungsanträge, dass dieser noch nicht in Kraft getreten ist, dass er vom Senat angenommen, und dann gegebenenfalls von der Abgeordnetenkammer bestätigt werden muss. Somit bleibt die Pflicht zur Bewertung des arbeitsbedingten Stresses ab 01.08.2010 aufrecht. (Studio Associato Scattolin Cozzutti)