Betreuung von Menschen mit schwerer Behinderung verlängert die obligatorische Mutterschaft
Das Arbeitsministerium hat bestätigt, dass die Betreuung von Menschen mit schwerer Behinderung zu den anstrengenden und gesundheitsschädlichen Tätigkeiten zählt, welche die obligatorische Mutterschaft bis zu 7 Monate nach der Geburt verlängern.
Das Ges.vertr. Dekret Nr. 151/2011 sieht vor, dass die obligatorische Mutterschaft verlängert wird, wenn die Arbeitnehmerin in einem Sanatorium oder einer Abteilung für Infektions- oder Geisteskrankheiten tätig ist. Das Arbeitsministerium befindet jedoch, dass alle Frauen, welche täglich im Kontakt mit Menschen mit schwerer Behinderung stehen, den selben Risiken ausgesetzt sind, und somit Anrecht auf die verlängerte Mutterschaft haben.
(Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali Nota n. 6165/2011)
Das Ges.vertr. Dekret Nr. 151/2011 sieht vor, dass die obligatorische Mutterschaft verlängert wird, wenn die Arbeitnehmerin in einem Sanatorium oder einer Abteilung für Infektions- oder Geisteskrankheiten tätig ist. Das Arbeitsministerium befindet jedoch, dass alle Frauen, welche täglich im Kontakt mit Menschen mit schwerer Behinderung stehen, den selben Risiken ausgesetzt sind, und somit Anrecht auf die verlängerte Mutterschaft haben.
(Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali Nota n. 6165/2011)