Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern mit Saisonsvertrag
Seit 26.03.2013 und bis einschließlich 24.12.2013 ist es möglich, um eine Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger anzusuchen, welche mit einem Saisonsvertrag beschäftigt werden sollen. Das Ansuchen erfolgt über die Internetseite des Innenministeriums.