Beschäftigung von Forschern und hochspezialisiertem Personal
Ab 15.09.2014 können Betriebe, welche im Zeitraum zwischen 26.06.2012 und 31.12.2012, Forscher und hochspezialisiertes Personal auf unbestimmte Zeit angestellt haben, um einen Steuerbonus von 35% der Personalkosten ansuchen. Für die Neueinstellungen im Jahr 2013 kann der entsprechende Antrag ab 10.01.2015 gestellt werden.