Benützung des Mobiltelefons während der Fahrt verboten
Es ist nun auch den Fahrern von Mietautos, Linienbussen und Straßendienstfahrzeugen sowie den Taxifahrern verboten, während der Fahrt das Mobiltelefon zu benutzen. Es ist aber möglich, Mobiltelefone mit Freisprechanlagen oder Kopfhörern zu benutzen, unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeuglenker dabei das Gerät im Laufe der Benutzung nicht in die Hand nehmen muss und dass sein Hörsinn während der Fahrt nicht eingeschränkt wird.