Beitragsbegünstigungen - Förderung bei Einstellung von Arbeitslosen
Das NISF/INPS hat die Anleitungen für das Ansuchen um die Begünstigung bei Einstellung von Arbeitslosen veröffentlicht. Wenn ein Arbeitgeber eine Person auf unbestimmte Zeit einstellt, welche Arbeitslosengeld (ASPI) bezieht, kann er um einen monatlichen Beitrag von 50% des Arbeitslosengeldes ansuchen. Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechendes Ansuchen an das NISF/INPS gestellt werden.
(Circolare INPS 18/12/2013, n. 175)
(Circolare INPS 18/12/2013, n. 175)