Beitragsbegünstigungen bei Einstellung von Arbeitslosen
Das NISF/INPS hat grünes Licht gegeben für die Beitragsbegünstigungen bei Einstellung von Arbeitslosen im Jahr 2011. Die Begünstigungen können bei Anstellung von Arbeitslosen oder bei Beschäftigung von Personen mit mind. 35 Beitragsjahren beantragt werden. Die Förderungen wurden auch für das Jahr 2012 verlängert, für eine konkrete Anwendung muss jedoch noch ein eigenes Durchführungsdekret erlassen werden. (Circolare INPS n. 76/2012)