Beitragsbegünstigung Neueinstellung bei Verträgen auf unbestimmte Zeit
Die Frist für die Beitragsbegünstigung (36 Monate - max. 8.060 Euro) läuft mit 31.12.2015 aus. Im Rundschreiben 2015 Nr. 178 geht das NISF darauf ein, dass die Begünstigung auch bei Neueinstellungen von ehemaligen Projektarbeitern oder ehemaligen co.co.co. bzw. ehemaligen Arbeitern mit Mehrwehrsteuer-Nummer verwendet werden kann.