Beitragsbegünstigung bei Neueinstellungen in der Landwirtschaft
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 91/2014, Art. 5, wurde eine Beitragsbegünstigung für Neueinstellungen in der Landwirtschaft eingeführt. Bei Einstellung von jungen Leuten im Alter zwischen 18 und 35 Jahren, kann der Betrieb, unter bestimmten Voraussetzungen, um eine Beitragsreduzierung ansuchen. Die Begünstigung gilt für Neueinstellungen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2014 und 30. Juni 2015 und muss telematisch beim NISF/INPS beantragt werden (Mod. GIOV/AGR (D.L. 91/2014)).
(INPS circolare n. 137 del 05.11.2014)
(INPS circolare n. 137 del 05.11.2014)