Beitragsbegünstigung bei Neueinstellungen auf unbestimmte Zeit
Das NISF/INPS hat mitgeteilt, dass Arbeitgeber, welche in den Monaten Januar und Februar 2015 Mitarbeiter auf unbestimmte Zeit eingestellt haben, für die die neue Beitragsbegünstigung gilt, die Guthaben für die beiden Monate im März verrechnen können.
(INPS messaggio 13.02.2015 n. 1144)
(INPS messaggio 13.02.2015 n. 1144)