Beitrag für Aufenthaltsgenehmigung
Personen, die ab 30.01.2012 um die Ausstellung bzw. Erneuerung einer Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, müssen einen Beitrag von 80,00 bis 200,00 Euro bezahlen. Der Betrag muss auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto eingezahlt werden.
(Ministero dell’Interno, circolare 27.01.2012, n. 400/5
(Ministero dell’Interno, circolare 27.01.2012, n. 400/5