Beitrag bei Entlassungen - Anleitungen des NISF/INPS
Mit dem Gesetz Nr. 92/2012 wurde die Pflicht eingeführt, dass der Arbeitgeber bei Entlassung eines Arbeitnehmers einen Zusatzbeitrag bezahlen muss, der zur Finanzierung der Arbeitslosenunterstützung "ASPI" dient. Das NISF/INPS hat nun die noch ausständigen Anleitungen für die Bezahlung des Beitrags veröffentlicht. Die Höhe des Beitrags hängt vom Dienstalter des Arbeitnehmers ab wird für maximal 36 Monate berechnet, auch bei Arbeitnehmer mit einem Dienstalter von mehr als 3 Jahren. Somit sind lt. NISF/INPS pro Dienstmonat 40,3167 Euro geschuldet, bis zu einem Höchstbetrag von 1.451,40 Euro bei 3 oder mehr Dienstjahren. Laut NISF/INPS muss auch für Teilzeitmitarbeiter der volle Beitrag eingezahlt werden. (Circolare INPS 22/03/2913, n. 44