Beiträge getrennte Pensionskasse
Mit 01.01.2015 sind die Beitragssätze für die getrennte Pensionskasse gestiegen. Für Personen, welche in keine andere Pensionskasse einzahlen, müssen nun 30,72% an Beiträgen bezahlt werden, für Pensionisten und Personen, welche bereits in eine andere Kasse einzahlen, sind es 23,50%.