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Beiträge getrennte Pensionskasse

Mit 01.01.2015 sind die Beitragssätze für die getrennte Pensionskasse gestiegen. Für Personen, welche in keine andere Pensionskasse einzahlen, müssen nun 30,72% an Beiträgen bezahlt werden, für Pensionisten und Personen, welche bereits in eine andere Kasse einzahlen, sind es 23,50%.
 
 
 
19.01.2015
Hannes Mair