Begünstigung bei Anstellung von entlassenen Arbeitnehmern
Das Arbeitsministerium hat ein Dekret vorbereitet, mit dem wieder Begünstigungen vorgesehen sind, für die Anstellung von Arbeitnehmern, welche aus objektiv gerechtfertigten Gründen entlassen worden sind, aber nicht die Voraussetzungen haben, um in die Mobilitätsliste eingetragen zu werden. Für die Begünstigungen stehen insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung.