Begünstigte Besteuerung auf die Produktivität
Das Stabilitätsgesetz 2016 wird die begünstigte Besteuerung wahrscheinlich wieder bestätigen. Ab 01.01.2016 könnten die Arbeitgeber eine Ersatzbesteuer von 10% auf Produktionsprämien von allen Arbeitnehmern, welche im Jahr 2015 nicht mehr als Euro 50.000,00 Einkommen hatten, anwenden.
Der Betrag der Produktionsprämien, welcher der Ersatzbesteuerung unterworfen wird, beträgt maximal Euro 2.000,00 (kann sich auf Euro 2.500,00 erhöhen).
Der Betrag der Produktionsprämien, welcher der Ersatzbesteuerung unterworfen wird, beträgt maximal Euro 2.000,00 (kann sich auf Euro 2.500,00 erhöhen).