Babysitter in Hotels - Strafregisterauszug erforderlich
Das Arbeitsministerium hat mitgeteilt, dass für Babysitter in Hotels der Strafregisterauszug in Bezug auf Vergehen mit Minderjährigen angefordert werden muss, denn in diesem Fall steht der Mitarbeiter ausschließlich und kontinuierlich mit Minderjährigen in Kontakt.
(Ministero del lavoro, interpello 25/2014)
(Ministero del lavoro, interpello 25/2014)