Ausnahmen bei der Anwesenheitspflicht während der Krankheit
In bestimmten Situationen ist die Anwesenheitspflicht während der Krankheit (10:00–12:00 und 17:00-19:00 Uhr) nicht notwendig: bei schwerwiegenden Krankheiten, welche lebensrettende Therapie erfordern und bei Krankheiten in Verbindung mit einer Invalidität von mindestens 67%. Dies gilt nur für den Privatsektor.
INPS Rundschreiben Nr. 95/2016
INPS Rundschreiben Nr. 95/2016