Aufschub der Zahlungsfälligkeiten im August
Mit dem D.P.C.M vom 27.07.2010 (wahrscheinlich morgen Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik) wurde der Aufschub verschiedener Fälligkeiten auf den 20. August festgelegt. Das bedeutet, alle Steuer- und Beitragszahlungen, welche in der Zeit vom 01.08.2010 bis 20.08.2010 fällig sind, können, ohne Zuschlag, am 20. August bezahlt werden. Dieser Aufschub betrifft auch die Raten des Mod. UNICO, welche am 2. August fällig sind. Aufrecht bleibt dagegen der 5. August als Fälligkeit für jene Steuerzahler, welche von den Sektorenstudien betroffen sind.