ASPI - Kündigung der Arbeitnehmerin in Mutterschaft
Arbeitnehmerinnen, die während der Mutterschaft kündigen, haben Anrecht auf die neue Arbeitslosenunterstützung ASPI. Dies gilt allerdings nur bei Kündigung während des ersten Lebensjahres des Kindes, also im Zeitraum des Kündigungsschutzes. Diese Regelung hat nichts mit der neuen Bestimmung zu tun, welche besagt, dass die Kündigung von Müttern bzw. Vätern von Kindern unter drei Jahren beglaubigt werden müssen.