Arbeitsunfall und Verantwortung des Arbeitgebers
Das Kassationsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht nur für den Arbeitsunfall verantwortlich ist, wenn er nicht die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, sondern auch dann, wenn er nicht überwacht hat, ob der Arbeitnehmer diese Maßnahmen berücksichtigt hat. Die Schuld ist noch schwerwiegender, wenn es sich beim Arbeitnehmer um einen Lehrling handelt, dem präzise Ausbildungen geliefert werden müssen.
(Corte di Cassazione, sentenza 10.01.2013, n. 536)
(Corte di Cassazione, sentenza 10.01.2013, n. 536)